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IsoView Lizenzbestimmungen

Lesen Sie hier, wie einfach und kostengünstig Sie IsoView in Ihrem Unternehmen einsetzen können.

I. Präambel

  1. Diese Lizenzbedingungen regeln Art und Umfang der Gewährung von Lizenzrechten durch die ITEDO Software GmbH (im Folgenden: "ITEDO") an Kunden und deren Endkunden in bezug auf das Software-Produkt IsoView Distribution Kit von ITEDO.
  2. Diese im Folgenden geregelten Lizenzbedingungen gelten ausschließlich, soweit zwischen den Parteien keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
  3. Zu Identifikationszwecken hat der Kunde das als Anlage 1 dieses Vertrags beigefügte Kontaktformular ausgefüllt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Vertrags.
  4. Entgegenstehende oder von diesen Regelungen abweichende Bestimmungen des Kunden werden nicht anerkannt.
II. Definitionen
Sofern die im Weiteren aufgeführten Begrifflichkeiten verwendet werden, bedeuten sie in diesem Vertrag folgendes:
  1. Distribution/distribuieren bedeutet die Verteilung des IsoView-Installers als Bestandteil von IsoView-Anwendungen auf elektronischen Medien an Dritte, sowie die Verwendung des IsoView-Installers bei der Darstellung von Illustrationen auf Web-Seiten.
  2. Distributionslizenz bedeutet das Recht, den vom Kunden verwendeten IsoView-Installer einschließlich der enthaltenen Runtime-Komponenten zu distribuieren.
  3. Endkunden meint Dritte, die Empfänger der IsoView-Anwendungen sind oder sein sollen.
  4. IsoView meint die im Software-Produkt enthaltene Komponente Active X Control und die enthaltenen Runtime-Komponenten.
  5. IsoView-Anwendungen meint mit Hilfe des IsoView-Installers nutzbare Anwendungen zur Darstellung von Grafiken in interaktiven Dokumenten wie Handbüchern und Katalogen auf der Basis von Kundendaten.
  6. IsoView-Installer meint das im Software-Produkt enthaltene Installationsprogramm für IsoView, einschließlich IsoView.
  7. Nutzungslizenz bedeutet das Recht, das Software-Produkt für eigene Zwecke zur eigenverantwortlichen Entwicklung von IsoView-Anwendungen und zur Darstellung von Illustrationen auf einem oder mehreren Computer-Arbeitsplätzen des Kunden an seinem Standort zu nutzen.
  8. Runtime-Komponenten meint die zum korrekten Betrieb vorausgesetzten, teilweise auch an ITEDO lizensierten Bestandteile des Software-Produkts. Diese sind zum Teil auf dem Zielsystem bereits vorhanden, werden aber in allen anderen Fällen bei der Installation des Software-Produkts installiert.
  9. Software-Produkt meint das an den Kunden verkaufte Produkt IsoView Distribution Kit einschließlich der Samples und Utilities, der enthaltenen Runtime-Komponenten, der Datenträger und der Dokumentation.
  10. Standort meint Gebäude- oder Gebäudeteile, die der Kunde als Geschäftsräume nutzt und die die gleiche postalische Anschrift haben.
 III. Lizenzumfang
  1. Alle Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte an dem Software-Produkt sowie dessen Nutzung stehen ausschließlich ITEDO und, im Hinblick auf einzelne Komponenten des Software-Produkts, Lizenzgebern von ITEDO zu.
  2. ITEDO gewährt dem Kunden eine nicht-ausschließliche Nutzungslizenz und eine nicht-ausschließliche Distributionslizenz.
  3. Die Nutzungslizenz und die Distributionslizenz unterliegen den folgenden Einschränkungen:
    a) Der IsoView-Installer darf ausschließlich als Bestandteil der vom Kunden entwickelten IsoView-Anwendungen distribuiert werden.
    b) Sofern der Kunde im Rahmen der Distribution den IsoView-Installer auf einer Web-Seite zur Darstellung von Illustrationen verwendet, hat er dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang zu den Illustrationen ausschließlich mittels eines nicht allgemein zugänglichen Passworts möglich ist.
    c) Firmenname, Logos und/oder Marken der Microsoft Corporation dürfen im Rahmen der Distribution von IsoView-Anwendungen nicht verwendet werden, sofern dem Kunden nicht von der Microsoft Corporation ausdrücklich eine
    eigenständige Lizenz erteilt wurde.
    d) Die in dem Software-Produkt oder seinen Bestandteilen enthaltenen Schutzvermerke, wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte, dürfen nicht entfernt oder verändert werden und müssen insbesondere bei den durch etwaige Vervielfältigungen des IsoView-Installers mitvervielfältigten Runtime-Komponenten durch den Kunden unverändert wiedergegeben werden.
    e) Im Rahmen der von ITEDO erteilten Lizenzen ist der Kunde ausschließlich zur Einräumung von Unterlizenzen an den Endkunden zur Nutzung des IsoView-Installers berechtigt, nicht jedoch zur Erteilung von Unterlizenzen zur Distribution.
  4. Dem Kunden ist es untersagt:
    a) das Software-Produkt einschließlich der Runtime-Komponenten zu übersetzen, zu bearbeiten, zu arrangieren oder auf andere Weise umzuarbeiten oder zu verändern;
    b) den Quellcode des Software-Produkts einschließlich der Runtime-Komponenten ganz oder teilweise zu vervielfältigen oder die Codeform zu übersetzen, das Software-Produkt einschließlich der Runtime-Komponenten ganz oder teilweise zu dekompilieren oder dies Dritten zu gestatten, soweit dies nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften gestattet ist;
    c) die Dokumentation, Bedienungsanleitungen, Schulungsunterlagen und sonstige benutzerbezogene Unterlagen für das Software-Produkt ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ITEDO ganz oder teilweise zu vervielfältigen.
 IV. Distribution des IsoView-Installers einschließlich der Runtime-Komponenten durch den Kunden
  1. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Endkunden im Rahmen der Distribution der von ihm entwickelten IsoView-Anwendungen sowie deren Kopien Nutzungslizenzen aufzuerlegen, die den Bestimmungen der Nutzungslizenz dieses Vertrages entsprechen.
  2. Sofern der Kunde im Rahmen der Distribution des IsoView-Installers Runtime-Komponenten oder deren Kopien nutzt oder distribuiert, verpflichtet er sich, ITEDO und/oder die Microsoft Corporation von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die hierdurch verursacht werden, unbeschadet einer Haftung von ITEDO nach Maßgabe dieses Lizenzvertrags.
  3. Da der IsoView-Installer sowie die Runtime-Komponenten aufgrund des Einsatzes von Microsoft-Software-Komponenten US-Amerikanischen Export-Beschränkungen unterliegen, verpflichtet sich der Kunde, diese Bestimmungen einzuhalten und den IsoView-Installer sowie die Runtime-Komponenten ohne die ggf. erforderliche US-Exportgenehmigung insbesondere nicht
    a) in Länder zu exportieren und/oder zu re-exportieren, die einem US-amerikanischen Embargo oder Exportbeschränkungen unterliegen (z. Zt. insbesondere Kuba, Iran, Irak, Libyen, Nordkorea, Sudan und Syrien);
    b) an Personen oder Unternehmen zu exportieren und/oder zu re-exportieren, die die Staatsangehörigkeit oder den Unternehmenssitz in einem der vorbezeichneten Länder haben;
    c) an Personen oder Unternehmen zu vertreiben, von denen der Kunde weiß oder bei denen zu erwarten ist, dass sie das Software-Produkt oder die Runtime-Komponenten für die Planung, Entwicklung und/oder Herstellung von atomaren, chemischen und/oder biologischen Waffen verwenden werden.
V. Einsatzbeschränkung
ITEDO weist ausdrücklich darauf hin, dass das  Software-Produkt nicht fehlertolerant ist und nicht für die Verwendung oder den Weiterverkauf als Online-Steuersoftware in gefahrenträchtigen Umgebungen entwickelt, hergestellt oder verfügbar gemacht wurde, in denen ein ausfallsicherer Betrieb erforderlich ist, wie zum Beispiel in Kernkraftanlagen, in Flugnavigations- oder Flugkommunikationssystemen, in der Flugsicherung, in lebenserhaltenden Maschinen oder in Waffensystemen, in denen ein Ausfall der Software direkt zum Tod, zu Personenschäden oder zu schweren Sach- oder Umweltschäden führen würde. ITEDO und ihre Zulieferer lehnen ausdrücklich jede Haftung für den Einsatz in Gefahrenbereichen ab.

VI. Sachmängelhaftung

  1. ITEDO übernimmt die Sachmängelhaftung dafür, dass das Software-Produkt den Anforderungen und Beschaffenheiten gemäß der dem Kunden als Bestandteil des Software-Produkts gelieferten Dokumentation entspricht und für die in dieser Dokumentation zugrundegelegte und/oder dem Kunden bei Vertragsschluss mitgeteilte Verwendung geeignet ist.
  2. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann handelt, gelten für ihn die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.
  3. Sofern ein Sachmangel an dem Software-Produkt vorliegt und gem. Ziffer 2 rechtzeitig gerügt wurde, leistet ITEDO
    Nacherfüllung nach ihrer Wahl durch Mängelbeseitigung oder durch Nachlieferung eines mangelfreien Software-Produkts. Die Mängelhaftung ist auf das dem Kunden gelieferte Software-Produkt beschränkt und erstreckt sich nicht auf etwaige vom Kunden entwickelte IsoView-Anwendungen.
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis herabsetzen (mindern). Schadensersatz kann nur unter den Bedingungen von Ziffer VIII verlangt werden.
  5. Mängelansprüche des Kunden in bezug auf das Software-Produkt verjähren binnen einesJahres nach Übergabe des Software-Produkts.

VII. Rechtsmängelhaftung

  1. ITEDO übernimmt die Rechtsmängelhaftung dafür, dass sie über das dem Kunden gelieferte Software-Produkt im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks verfügen kann.
  2. Der Kunde wird ITEDO unverzüglich informieren, wenn Dritte ihm gegenüber Urheber- oder Schutzrechtsverletzungen geltend machen, die auf der Nutzung des Software-Produkts beruhen sollen.
  3. Sind die gegen den Kunden geltend gemachten Ansprüche Dritter gemäß Ziffer 2 seitens ITEDO anerkannt, kann ITEDO auf eigene Kosten das Software-Produkt in dem zur Abwehr der Ansprüche erforderlichen Umfang ändern, austauschen oder eine andere Regelung mit dem Dritten treffen. Sofern dies aufgrund eines unverhältnismäßigen Aufwands für ITEDO nicht durchführbar ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis herabsetzen (mindern). Schadensersatz kann nur unter den Bedingungen von Ziffer VIII verlangt werden.
VIII. Haftungsbeschränkung
  1. Vorbehaltlich der Ziffern 2 und 3 sind Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen bezüglich des gelieferten Software-Produktes auf einen Betrag in Höhe des vereinbarten Einzelkaufpreises beschränkt. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  2. Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 1 gilt nicht, sofern die Schadensursache auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder auf einer zumindest fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruht; im letzten Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 1 gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit ITEDO ausnahmsweise eine Garantie übernommen hat.
IX. Laufzeit und Beendigung des Vertrages
  1. Dieser Vertrag gilt für eine unbestimmte Zeit.
  2. Für den Kunden ist der Vertrag jederzeit kündbar. ITEDO darf diesen Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen.
  3. Nach Vertragsbeendigung ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich das Software-Produkt, die Dokumentation und alle Kopien des Software-Produktes unbrauchbar zu machen.
  4. Mit der Vertragsbeendigung enden ebenfalls jegliche dem Kunden nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungs- und Distributionsrechte an dem Software-Produkt.
X. Schlussbestimmungen
  1. Diese Lizenzbestimmungen unterliegen deutschem Recht. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
  2. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
  3. Sollten eine oder mehrere Bedingungen dieses Lizenzvertrags unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
  (c) by ITEDO Software Version 030717


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