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Ab Januar 2002 gilt das neue deutsche Gewährleistungsgesetz. Dieses beschert den Konsumenten zahlreiche Vorteile, aber auch der Dokumentation mehr Pflichten...
2002 tritt das neue Gewährleistungsgesetz in Kraft, das im Gegensatz zum bisherigen Gesetz erheblich überarbeitet wurde. Z.B. wird die Gewährleistungsfrist von 6 Monaten auf 24 Monate angehoben. Ein wesentlicher Punkt betrifft die Dokumentation: Fehlerhafte Montageanleitungen können dann ein Mangel sein (§ 434 Abs. 2 BGB-E, die so genannte "IKEA-Klausel"). Damit passt die Bundesrepublik Deutschland dieses Gesetz den Forderungen der EU an und beseitigt viele nicht mehr zeitgemäße Regelungen. Das bedeutet für die Dokumentationsabteilung die Prüfung der bestehenden Dokumente und eventuell verstärkter Einsatz von Grafik in den Texten, um rechtlich abgesichert zu sein.
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