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Seit August ist eine neue Publikation der tekom verfügbar. Sie heißt "Richtlinie zur Erstellung von Sicherheitshinweisen in Betriebsanleitungen". Mit der Richtlinie will der Fachverband einen Standard für die Erstellung und Platzierung von Sicherheits- und Warnhinweisen in Betriebsanleitungen definieren. Bisher fehlt ein solcher Standard, der einheitliche Kriterien vorgibt.
Sicherheits- und Warnhinweise spielen eine zentrale Rolle bei der Instruktion von Anwendern. Sie warnen vor konstruktiv-bedingten Gefahren und schützen vor Fehlanwendungen. Ihre Platzierung erfolgt sowohl in der Betriebsanleitung als auch am technischen Gerät oder an der Maschine selbst.
In einer Anleitung muss der Sicherheits- beziehungsweise Warnhinweis immer vor dem Handlungsschritt stehen. Fehlende, unvollständige, unklare oder unverständliche Sicherheitshinweise bedeuten Gefahr für Leib und Leben des Anwenders. Im Schadensfall haftet der Hersteller.
Warum diese Richtlinie Der europäische Gesetzgeber regelt in der Richtlinie 92/58/EWG die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz. In Deutschland erfolgte die Umsetzung dieser Richtlinie in der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A 8.
Diese regelt die Kennzeichnung durch Verbots-, Warn-, Gebots-, Rettungs-, Brandschutz- sowie Hinweis- oder Zusatzzeichen.
Was bislang aber fehlt, ist eine europäische Norm, die Sicherheitshinweise in Betriebsanleitungen ausreichend behandelt. Zwar sind eine Vielzahl von Quellen verfügbar, allerdings mit oft nur ungenauen oder zu allgemeinen Anforderungen und teilweise widersprüchlichen Angaben.
Um eine einheitliche Arbeitsgrundlage für Technische Redakteure zu schaffen haben Experten des Fachverbands tekom die neue Richtlinie erarbeitet. Sie soll als praxisnahes Kompendium die bisherige Lücke füllen.
Inhalte der Richtlinie Die tekom-Richtlinie definiert rund 50 Begriffe zum Thema Sicherheit, von "Anerkannten Regeln der Technik" über "Risikoanalyse" bis hin zu "Vorhersehbare Fehlanwendung". Ein weiteres Kapitel erläutert die Arten von Sicherheitshinweisen.
Der Schwerpunkt der Richtlinie liegt auf dem Erarbeiten von Sicherheits- und Warnhinweisen für Betriebsanleitungen. Ebenfalls ausführlich behandelt werden die Unterschiede bei Sicherheitshinweisen zwischen EU und USA. Umfangreiche Quellenangaben für die Anforderung an Sicherheitshinweise sowie eine Liste zitierter Gesetze, Normen, Richtlinien und Vorschriften runden die Richtlinie ab. Zahlreiche Abbildungen, Platzierungshinweise und Beispiele unterstützen die Umsetzung in der Praxis.
Zielgruppe Im Mittelpunkt der Richtlinie stehen die Interessen und Wünsche von angestellten sowie selbstständigen Fach- und Führungskräften für Technische Kommunikation und Dokumentation. In erster Linie handelt es sich dabei um Technische Redakteure. Rund 70.000 arbeiten nach Schätzungen der tekom in Deutschland, zirka 5.200 sind Mitglied im Fachverband. Technische Dokumentation wird in nahezu allen Industriebereichen erstellt. Ergebnisse sind neben Betriebsanleitungen für Maschinen und Anlagen auch Gebrauchsanleitungen für Konsumgüter, Montageanleitungen sowie Handbücher und Online-Hilfen für Software.
Umfang und Bezug Die Richtlinie ist im Format A 4, geheftet und besitzt 64 Seiten. Sie kostet 62 Euro zzgl. Versandkosten, Mitglieder der tekom bezahlen 42 Euro, zzgl. Versandkosten. Der Bezug erfolgt ausschließlich über die tekom-Geschäftsstelle:
tekom Stichwort "Richtlinie Sicherheitshinweise" Eberhardstr. 69-71 70173 Stuttgart Tel.: 0711/65704-0 Fax: 0711/65704-99 info@tekom.de http://www.tekom.de/
Text: tekom
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